Petition

Wir fordern die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die rechtsextremen Freien Sachsen auf Grundlage von Artikel 21 Absatz 2 GG. Hilfsweise fordern wir ein Verfahren für den Entzug der Parteienfinanzierung und Spendenprivilegien auf Grundlage von Artikel 21 Absatz 3 GG.

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Nachdem ausreichend viele Menschen uns ihre Unterstützung ausgesprochen haben, werden wir als PIRATEN Sachsen diese Petition beim Sächsischen Landtag einreichen. Damit die AfD, die auch im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages vertreten ist, eure persönlichen Daten nicht in die Hände bekommt, sammeln wir sie nur hier auf unserer Website.

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"Freie Sachsen" Verbot jetzt! Hier Petition unterschreiben: fs-verbot.de

Was wollen wir?

Wir fordern die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die rechtsextremen Freien Sachsen auf Grundlage von Artikel 21 Absatz 2 GG. Hilfsweise fordern wir ein Verfahren für den Entzug der Parteienfinanzierung und Spendenprivilegien auf Grundlage von Artikel 21 Absatz 3 GG. Die Freien Sachsen profitieren bereits jetzt von steuerlichen Privilegien für Parteien.

UPDATE: Bei den Sächsischen Landtagswahlen haben die Freien Sachsen 2,2% der Stimmen geholt. Damit erhalten sie nun staatliche Parteienfinanzierung. Dies bedeutet jährlich schätzungsweise 200-300 Tausend Euro aus Staatstöpfen für den organisierten Rechtsextremismus in Sachsen.

Für die Umsetzung fordern wir die Sächsische Landesregierung, insbesondere den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) und den Innenminister Armin Schuster (CDU) auf, einen Verbotsantrag (und hilfsweise einen Antrag auf Entzug staatlicher Finanzierung und Spendenprivilegien) gegen die Freien Sachsen beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Die Landesregierung hat hierfür die rechtliche Befugnis, da die betreffende Partei ausschließlich in Sachsen aktiv ist.

Warum ist das zwingend notwendig?

Die Freien Sachsen gründeten sich Anfang 2021 als rechtsextreme Dachorganisation der sächsischen Proteste gegen die Corona-Maßnahmen und fungieren seitdem als erneuertes Sammelbecken bekannter neonazistischer Akteure im Bundesland. Die Partei wurde bereits wenige Monate nach ihrer Gründung vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, seitdem unternahm die Landesregierung jedoch keine weiteren Schritte hinsichtlich eines Verbotes. Stattdessen konnten sich die Freien Sachsen in den letzten Jahres etablieren, ihre Strukturen ausbauen und verfügen seit den Kommunalwahlen im Juni 2024 über knapp 100 Mandatsträger:innen in den sächsischen Kommunalvertretungen. 

Ein Verbot der Freien Sachsen ist jedoch unweigerlich notwendig, da die Partei die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, was nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes Grund für ein Parteiverbot bzw. nach Artikel 21 Absatz 3 Grund für den Entzug staatlicher Mittel und steuerlicher Privilegien ist. Außerdem zeigt zuletzt der durch die systematische Bedrohung durch Akteure der Freien Sachsen ausgelöste Rücktritt des mittelsächsischen Landrates Dirk Neubauer, dass die Partei mindestens ein regionales Klima der Angst aufbaut und vor Bedrohung und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung, insbesondere in sächsischen Kommunen, nicht zurückschreckt. Die Notwendigkeit ihres Verbotes wird sowohl an Inhalten, Aktionsformen als auch Akteuren der Freien Sachsen deutlich. Die Begründung dieser Petition stützt sich auf drei Aspekte, die darlegen warum die Partei verboten werden muss:

1. Rechtsextrem-separatistische Ideologie der Freien Sachsen

Bei den Freien Sachsen handelt es sich um eine im Kern rechtsextreme Partei, deren Ideologie auf der Überwindung der freiheitlich demokratischen Grundordnung basiert. Ihre Funktionäre sprechen vom „Systemwechsel“, einer „Säuberung der Verwaltung“ und der Abschaffung des „Parteienstaates“. Als Gegenentwurf zur Demokratie strebt die Partei die Errichtung eines auf einer ethnischen Volksgemeinschaft basierenden Staates an und stellt diktatorische Systeme als überlegene Regierungsformen dar. Bei den Freien Sachsen konstituiert sich diese Volksgemeinschaft im Vergleich zu anderen rechtsextremen Organisationen nach der Zugehörigkeit zum sächsischen Volk statt zum deutschen. Untermauert wird die angestrebte, ethnisch begründete Ungleichbehandlung verschiedener sozialer Gruppen mit der Forderung nach Schulbildung nur für sächsische „Landeskinder“ oder der Abschaffung aller Sozialleistungen sich auf der Flucht befindende Menschen. Damit richten sich die Freien Sachsen gegen die grundlegenden Verfassungsprinzipien der Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsprinzip.

Im Kern ihrer Programmatik steht die separatistische Forderung des „Säxit“, also die Abspaltung Sachsens von der Bundesrepublik zum Zwecke der Errichtung eines eigenen Staates. Dabei geht die Partei so weit, territoriale Ansprüche auf Gebiete anderer Bundesländer (Thüringen, Sachsen-Anhalt & Brandenburg) sowie Staaten (Polen) zu stellen. Ihre Bestrebungen richten sich damit nicht nur gegen den Bestand des Bundes und des Bundesstaatsprinzips (Art. 21 Abs. 2 GG), sondern sie gefährden den Frieden in Europa und knüpfen an territoriale Gebietsansprüche aus der Zeit des Nationalsozialismus an.

2. Personelle Zusammensetzung der Partei

Neben der ideologischen Ausrichtung der Partei macht ihre personelle Zusammensetzung ein Verbot notwendig. Innerhalb der Freien Sachsen sind zentrale Akteure des gewaltförmigen Neonazismus aus Sachsen organisiert. Die Partei besteht zu einem überwiegenden Teil aus Personen, die seit vielen Jahren in anderen verfassungsfeindlichen Parteien und Vereinigungen aktiv waren und sind (die Freien Sachsen lassen Doppelmitgliedschaften zu). Insbesondere Mitglieder der HEIMAT, ehem. NPD, sowie PRO CHEMNITZ sind nun innerhalb der Freien Sachsen organisiert.

An der Parteispitze stehen mit Martin Kohlmann (PRO CHEMNITZ), Stefan Hartung (HEIMAT), Robert Andres (PRO CHEMNITZ) und Michael Brück (DIE RECHTE) langjährig erfahrene Rechtsextremisten, die zu unzähligen Gelegenheiten ihre neonazistische Gesinnung kund getan haben. Peter Schreiber (Landesvorsitzender HEIMAT) trat mehrfach zu Wahlen auf den Listen der Freien Sachsen an.

Darüber hinaus sind über Sachsen verteilt unzählige Akteure des gewaltförmigen Neonazismus Teil der Freien Sachsen. So gibt es in Leisnig eine Gruppe um Christian Fischer und Lutz Gießen, die im Reichsbürgermilieu aktiv ist und nun für die Freien Sachsen in Stadt- und Kreistag sitzt. In der sächsischen Schweiz ist das Mitglied der verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) Thomas Sattelberg im Vorstand des Kreisverbandes und der verurteilte Gewalttäter Max Schreiber (HEIMAT) vertritt die Partei in den Kommunalvertretungen. In Dresden kandidierte Rico Knobloch, verurteiltes Mitglied der rechtsterroristischen Gruppe Freital, für die Freien Sachsen für den Stadtbezirksbeirat Neustadt. Diese Aufzählung ließe sich noch lange weiterführen, verdeutlicht jedoch, dass die Freien Sachsen eine zentrale Funktion innerhalb der sächsischen Neonaziszene einnehmen. 

Die Reorganisation der Akteure unter dem Parteienstatus führt dazu, dass gewalttätige Rechtsextremisten und Reichsbürger unter dem neuen Label Freien Sachsen politisch tätig werden und Mandate erringen. Sie können somit gefährlichen Einfluss auf die politische Willensbildung mindestens auf kommunaler Ebene nehmen und stellen somit eine ernstzunehmende Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen dar.

3. Regionales Klima der Angst

Die unter 1. und 2. vorgestellten Aspekte verdeutlichen, dass die Freien Sachsen a) aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung die Kriterien eines Verbotes nach Art. 21 Abs. 2 GG erfüllen und b) zahlreiche Rechtsextremisten in ihren Reihen haben, die Mitglieder bereits verbotener Organisationen (SSS, Gruppe Freital) oder Parteien, denen die staatliche Finanzierung entzogen wurde (HEIMAT), waren oder sind. Zusätzlich dazu machte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über ein mögliches NPD-Verbot aus 2017 deutlich, dass Gewalttätigkeit und die Schaffung einer „Atmosphäre der Angst“ gewichtige Gründe sind, um ein Parteiverbot zu legitimieren. 

Für die Freien Sachsen spielt die Etablierung eines regionalen Klimas der Angst eine entscheidende Rolle innerhalb ihrer verfassungsfeindlichen Strategie. Diese begann bereits mit den oft gewalttätigen und ausufernden Protesten gegen die Corona-Maßnahmen, die seit 2021 maßgeblich von der Partei getragen wurden. Bei unzähligen Versammlungen kam es zu Angriffen auf Polizeikräfte, innerhalb der rechtsextremen Ideologie als Feinde wahrgenommene Menschen, sowie Pressevertreter:innen (z.B. in Dresden Laubegast oder Wurzen 2022). Letztere wurde mit Dominanzansprüchen über den lokalen Raum begründet, die Pressevertreter:innen wurden als auswärtige Feinde dargestellt und mit dem Ziel ihrer Vertreibung angegriffen. Auf diese Weise versuchte die Partei bereits früh die Hoheit über diverse sächsische Klein- und Mittelstädte zu erringen. 

Fortgesetzt wurde diese Strategie mit der Etablierung von Bürgerwehren, wie sie im mittelsächsischen Raum um Freiberg existieren, die das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen und einen eigenen Hoheitsanspruch über die lokalen Gemeinden erheben. Ebenfalls mobilisieren die Freien Sachsen gemeinsam mit anderen neonazistischen Akteuren verstärkt gegen Christopher Street Days (CSD) in sächsischen Städten wie zuletzt in Bautzen 2024. Ziel dieser Aktivitäten ist der Aufbau einer Bedrohungskulisse gegen sich der queeren Community zurechnenden Menschen, um diese zu vertreiben. Mit Parolen wie „Unsere Stadt, unsere Regeln“ wird abermals ein Hoheitsanspruch über bestimmte Orte formuliert, mit dem der Ausschluss bestimmter sozialer Gruppen einhergeht. 

Ein letztes Beispiel der strategischen Etablierung eines regionalen Klimas der Angst durch die Freien Sachsen stellt ihr systematischer Angriff auf (Lokal-)Politiker:innen dar. Spätestens seit ihrem Antritt zur sächsischen Kommunalwahl 2024 hat die Partei die Lokalpolitik als ein zentrales Mobilisierungsfeld für sich entdeckt. Dabei ist es Teil ihrer Strategie, Kommunalpolitiker:innen aus dem demokratischen Spektrum gezielt einzuschüchtern, um sie zum Aufgeben ihrer Positionen oder Posten zu zwingen. Deutlich wurde dies zuletzt am Beispiel des mittelsächsischen Landrates Dirk Neubauer, der unter anderem aufgrund der kontinuierlichen Bedrohungslage durch die Freien Sachsen zurücktrat. Diese fanden seine Privatadresse heraus, organisierten Autokorsos und Kundgebungen in seinem Wohnort und schufen so ein Klima der Angst, das Neubauer schließlich – zusammen mit anderen Gründen – zum Rücktritt zwang. Durch die strategische Verknüpfung des Anprangerns von Lokalpolitiker:innen über die Kanäle der Partei im Internet, das Ermitteln ihrer Privatadressen, das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB) sowie die Organisation von Demonstrationen in ihrem privaten Umfeld werden lokal Aktive systematisch eingeschüchtert. Sie führen also eine Atmosphäre der Angst herbei, die geeignet ist, die freie und gleichberechtigte Beteiligung aller am Prozess der politischen Willensbildung nachhaltig zu beeinträchtigen. Insgesamt ist eine Zunahme dieser Aktivitäten zu erwarten, da diese von der Partei im Kommunalwahlkampf explizit angekündigt wurden.

Ein Verbot der Freien Sachsen ist notwendig

Die aufgeführten Aspekte haben verdeutlicht, dass die Freien Sachsen hinsichtlich Ideologie, Akteuren und Aktivitäten nicht nur gesichert rechtsextrem sind, sondern verboten werden müssen. Sie sind nicht nur eine abstrakte Gefahr für die freiheitliche Demokratie, sondern handeln gruppenbezogen menschenfeindlich und bauen über die strategische Nutzung von Bedrohungen regionale Atmosphären der Angst an verschiedenen Orten Sachsens auf. Zwar sind die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren hoch, wir fordern die Landesregierung dennoch auf, dieses beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Dazu fordern wir die Landesregierung ebenso auf, ein Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung und Verlust steuerlicher Privilegien nach Art. 21 Abs. 3 beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, da die rechtlichen Hürden hier deutlich geringer sind. Dies wäre ein entscheidender Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus in Sachsen und ist alleine durch die Mitwirkung unzähliger Funktionäre der HEIMAT innerhalb der Freien Sachsen begründet. Da die Partei bei der Landtagswahl die Schwelle für die staatliche Parteienfinanzierung überschritten hat und mit erheblichen Steuermitteln ausgestattet werden wird, muss spätestens jetzt verfassungsrechtlich gegen ihre Finanzierung vorgegangen werden.

Wehrhafte Demokratie ist, was wir daraus machen!